Umgang mit Herausforderungen im Mietverhältnis: Diese Rechte haben Sie als Vermieter
Die Entscheidung, eine Immobilie vermieten zu wollen stellt einen großen Schritt für jeden Eigentümer dar. Besonders wenn es um den Umgang mit unvorhergesehenen Herausforderungen geht, ist die Angst vor problematischen Mietverhältnissen, unerwarteten Instandhaltungskosten oder rechtlichen Schwierigkeiten oft recht groß. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter genau zu kennen, um um konfliktreiche Situationen proaktiv zu managen, finanzielle Risiken zu minimieren und ein sicheres sowie rentables Mietverhältnis zu gewährleisten. Mit unseren Tipps für Vermieter lernen, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen und Ihre Pflichten erfüllen, so können Sie die Grundlage für langfristige Stabilität und Zufriedenheit in Ihren Mietverhältnissen schaffen.
Häufig führt ein Gespräch mit dem Mieter schon zur Lösung. Erfragen Sie den Grund, aus dem die Zahlung ausgeblieben ist – häufig stecken Missverständnisse oder technische Probleme dahinter, die schnell gelöst werden können. Setzen Sie eine neue Frist für die in Verzug geratene Zahlung oder Vereinbaren Sie ggf. bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten des Mieters eine Ratenzahlung.
Sollte auch nach dem Gespräch weiterhin das Problem bestehen, dass die Miete nicht gezahlt wird, sollte eine Abmanhung ausgesprochen werden. So wird der Mieter auf sein Fehlverhalten hingewiesen und dazu aufgefordert den zu Schulden gekommenen Betrag innerhalb einer festgelegten Frist zu begleichen. Zudem dient eine Abmahnung einer Verdeutlichung eingeleiteter Schritte, falls weiterhin vertragswidirg gehandelt wird. Da die Abmahnung als Grundlage für eine gegebenenfalls spätere Kündigung dient, ist zuempfehlen, eine diese in Schriftform auszusprechen. So kann belegt werden, dass der Mieter über sein Fehlverhalten und darauf folgende Konsequenzen aufgeklärt wurde. Eine Abmahnung sollte klar und präzise formuliert sein und folgende Punkte enthalten:
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Eine genaue Angabe des Grundes der Abmahnung (in diesem Fall die Nichtzahlung der Miete).
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Die Höhe des ausstehenden Betrags und den Zeitraum, für den die Miete nicht gezahlt wurde.
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Eine angemessene Frist zur Begleichung des ausstehenden Betrags.
Einen Hinweis darauf, dass bei Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist weitere rechtliche Schritte, einschließlich der Kündigung des Mietverhältnisses, eingeleitet werden können.
Gemäß BGB, §543 haben Sie als Vermieter bei einem Mietrückstand von mehr als zwei Monatsmieten und einer vorherigen Abmahnung das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Diese muss schriftlich erfolgen unter Aufführung des Kündigungsgrundes. Nach Ausspruch der fristlosen Kündigung ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung zu räumen.
Verlässt der Mieter die Wohnung trotz Kündigung nicht, kann eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Dabei wird ein rechtliches Verfahren eingeleitet, dass den Mieter dazu zwingt das Mietobjekt zu räumen. In der Regel wird daraufhin eine mündliche Verhandlung angesetzt, in der beide Parteien ihren Standpunkt vortragen können. In einem ausgesprochenen Urteil wird bei Stattgebung der Räumungsklage der Mieter zur Räumung aufgefordert - falls notwendig durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers. Zu beachten ist, dass bei einer Zahlung der Miete durch den Vermieter innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung der Räumungsklage, die fristlose Kündigung aufgehoben wird (BGB, §569). Dabei muss der gesamte fällige Betrag gezahlt worden sein, eine Teilzahlung reicht nicht aus.