Neuigkeiten von Muhlert Immobilien

08April

BGH: Immobilienkäufer haben Anspruch auf „fiktive Mängelbeseitigungskosten“

Immobilienkäufer müssen auch in Zukunft nicht in Vorkasse treten, wenn sie Mängel an der gekauften Immobilie entdecken und diese beheben möchten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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01April

Studie: Die 10 häufigsten Mängel beim Mehrfamilienhausbau

Beim Mehrfamilienhausbau treten seit Jahren die immer gleichen Baumängel auf. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IfB). Wohnungskäufer sollten genau hinschauen, denn häufig erwachsen aus kleinen Fehlern teure Folgeschäden.

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25März

Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz

Zahlreiche WEG-Versammlungen wurden im letzten Jahr aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Corona-Verordnungen verschoben. In Berlin verlegte ein Verwalter die Versammlung kurzerhand auf den Spielplatz der Wohnanlage, um das Ansteckungsrisiko für die Teilnehmenden zu minimieren – dagegen klagte eine Eigentümerin.

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18März

Niedersachsen: Landtag verabschiedet Wohnraumschutzgesetz

Mieter in Niedersachsen werden in Zukunft besser vor maroden Wohnungen geschützt. Im Gesetz sind Mindeststandards festgelegt, bei Verstößen drohen Vermietern hohe Bußgelder.

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16März

Grundrissaufbereitung

Verständliche Grundrisse für Ihr Erfolgsexposé 


Der Grundriss als zweidimensionale Ansicht einer Immobilie gibt einen sehr guten, maßstabsgerechten Überblick über die Aufteilung eines Objekts. Als technische Zeichnung ist dieser waagrechte Schnitt durch die Immobilie für uns Alltag, für Interessenten aber durchaus erklärungsbedürftig.

Der Grundriss für Haus und Räume ist eine der Entscheidungsgrundlagen für den Immobilienkauf. Deshalb ist die Grundrissaufbereitung ein wichtiger Bestandteil bei der Vermarktung einer Immobilie. 

Anhand von älteren beziehungsweise ganz alten Plänen, aber auch von Handskizzen bereiten wir Ihren Grundriss für die erfolgreiche Vermarktung Ihrer Immobilie auf.

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11März

Wissenswert: die Homeoffice-Pauschale

Bisher war in der Steuererklärung lediglich das Arbeitszimmer absetzbar und dieses auch nur unter bestimmten Umständen. Im Zuge der Corona-Krise wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen – doch nicht alle Betroffenen profitieren.

Homeoffice-Pauschale auch ohne Arbeitszimmer
Die Vorgaben zum Absetzen eines Arbeitszimmers sind streng reguliert. So muss das Arbeitszimmer zum Beispiel ein separater Raum sein und mindestens zu 90 Prozent zu Arbeitszwecken genutzt werden. Da jedoch während der Corona-Krise viele Steuerpflichtige unter provisorischen Bedingungen von zuhause arbeiten, wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen. Für jeden Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige fünf Euro absetzen. Voraussetzung ist, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an diesem Tag ausschließlich in der eigenen Wohnung ausgeübt wurde. Sie ist auf 600 Euro bzw. 120 Tage gedeckelt.

Wer profitiert von der Pauschale?
Leider kommt die neue Hilfe bei vielen Betroffenen nicht an, da sie in die bereits bestehende Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro eingerechnet wird. Die Werbungskosten beinhalten fast alle Kosten, die Berufstätigen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen. Demnach profitieren von der neuen Pauschale nur Berufstätige, die inklusive der Werbungskosten Ausgaben von über 1.000 Euro haben. Da die Fahrtkosten bei den meisten Steuerpflichtigen den Löwenanteil der Werbungskosten ausmachen, profitieren Pendler am ehesten. Steuerpflichtige sollten demnach individuell prüfen, ob die Pauschale für sie absetzbar ist.

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