Neuigkeiten von Muhlert Immobilien

28September

Eigentumswohnung: Tauben füttern verboten

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in München verlangte von einem Eigentümer, dass er das Füttern der Tauben auf seinem Balkon unterlässt. Dieser hatte diverse Futter- und Wasserstellen bereitgestellt, sodass sich täglich zahlreiche Tauben auf seinem Balkon aufhielten. Da der Eigentümer dieser Aufforderung jedoch nicht nachkam, klagte die WEG auf Unterlassung.

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21September

Sozialer Wohnungsbau stockt

Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge, bauen immer weniger Länder Sozialwohnungen – obwohl der Bund hohe Zuschüsse für den Wohnungsbau bezahlt. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und dem Saarland wurde demnach seit zehn Jahren keine Sozialwohnung mehr gebaut.

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14September

Mietpreisbremse zeigt wenig Wirkung

Rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse zieht der Deutsche Mieterbund eine erste Zwischenbilanz. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Mieten in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt liegen nach wie vor zwischen 30 und 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

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07September

Rauchmelderpflicht: Jetzt installieren

Jährlich gibt es deutschlandweit rund 200.000 Brände mit etwa 400 Brandtoten und 4.000 Brandverletzten, die Langzeitschäden erleiden. Hausbesitzer und Vermieter, die noch keine Rauchmelder installiert haben, müssen in den folgenden drei Monaten handeln. Als letztes Bundesland hat Berlin ab dem 1. Januar 2017 die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten eingeführt. Damit besteht ab Anfang 2017 eine bundesweite Rauchmelderpflicht für Neu- und Bestandsbauten.

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31August

Immobilienkäufer zieht es in die Städte

Interhyp zeigt im aktuellen Immobilienbarometer, worauf die Mehrheit der Deutschen beim Immobilienkauf achtet. Neben Einkaufsmöglichkeiten und einer guten Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wünschen sich viele auch die Nähe zur Natur. Rund 43 Prozent suchen eine Immobilie direkt in der Stadt, 48 Prozent hingegen zieht es an den Stadtrand.

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24August

Tiefgaragen-Stellplatz darf nicht als Lagerraum genutzt werden

In einem Urteil vom 1. April 2016 hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden, dass Mieter auf einem KFZ-Stellplatz lediglich Kraftfahrzeuge, Fahrräder und entsprechendes Zubehör lagern dürfen (AZ 37 C 5953/15).

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