Neuigkeiten von Muhlert Immobilien
11Februar
Immobilienverbände fordern längere Fristen beim Wasserzähler-Tausch
Wohnungswasserzähler werden hierzulande nach sechs Jahren (kalt) bzw. fünf Jahren (warm) ausgetauscht, obwohl sie in aller Regel den Verbrauch noch zuverlässig messen. Dies liegt an den strengen eichrechtlichen Anforderungen in Deutschland. Ein seltenerer Austausch, wie er in vielen anderen Ländern bereits Usus ist, würde enorme Kosten sparen.
04Februar
Verluste von Solaranlagen sind steuerlich absetzbar
Eigentümer und Immobilienbesitzer, die eine Solaranlage betreiben und Strom ins Netz einspeisen, müssen ihre Gewinne versteuern. Auf der anderen Seite dürfen sie auch Verluste steuermindernd geltend machen – Ein Urteil, das viele Immobilienbesitzer freuen dürfte. Dies entschied das Finanzgericht Thüringen.
28Januar
Energieausweise: Was ab diesem Jahr wichtig ist
Ab dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Unter anderem wird künftig die Höhe der Treibhausgas-Emissionen ausgewiesen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hin. Bei Verbrauchsausweisen sind HauseigentümerInnen in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Dies ist relevant für Ausweise, die im Jahr 2011 ausgestellt wurden.
21Januar
Analyse: Wohneigentumsquote rückläufig
Erstmals seit 1993 ist der Anteil der Haushalte, die in ihren eigenen vier Wänden leben, in Deutschland wieder rückläufig. Die Wohneigentumsquote lag 2018 nur noch bei 42 Prozent, wie eine Analyse von empirica und LBS Research ergab. Somit wohnten 2018 in Deutschland ein Prozent weniger Haushalte im Eigentum als noch vor fünf Jahren.
14Januar
BGH: Mieter dürfen Zahlungsbelege einsehen
Damit Mieter ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen können, muss der Vermieter ihnen nicht nur die Rechnungen, sondern auch die dazugehörigen Zahlungsbelege offenlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.
07Januar
Gesetz zur Entlastung von Immobilienkäufern
Am 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.