Neuigkeiten von Muhlert Immobilien

29November

Vermieter muss Türspion dulden

Lässt sich ein Mieter einen Türspion einbauen, muss der Vermieter dies während der Dauer des Mietverhältnisses dulden. Allerdings ist der Mieter verpflichtet, bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – notfalls durch Auswechseln des Türblattes.

weiterlesen


22November

Mietrückstand: Ordentliche Kündigung bleibt bestehen

Zahlt ein Mieter zwei Monate oder länger keine Miete, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Begleicht der Mieter die Rückstände jedoch innerhalb einer zweimonatigen Schonfrist, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Aus diesem Grund sprechen viele Vermieter zusätzlich eine ordentliche Kündigung aus.

weiterlesen


15November

Rückschnitt alter Bäume kann Folgen haben

Ein Eigentümer ärgerte sich über die Bäume seines Nachbarn, die auf sein Grundstück ragten. Als der Nachbar auch nach mehrfacher Aufforderung keinen Rückschnitt vornahm, beauftragte er eine Fachfirma – und wurde verklagt.

weiterlesen


08November

Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler wird konkretisiert

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler wurde am 1. August 2018 die Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen eingeführt. 20 Stunden in drei Jahren sind seitdem Pflicht. Diese Formulierung sorgte für Unklarheiten – jetzt wird nachgebessert.

weiterlesen


01November

Mieterhöhung: Daten aus Immobilienportal sind keine Grundlage

Eine Münchner Vermieterin begründete eine geforderte Mieterhöhung mit den Vergleichsmieten, die sie einem großen Online-Immobilienportal entnommen hat. Ihr Mieter hielt dieses Vorgehen für unwirksam und verweigerte seine Zustimmung – das Amtsgericht München gab ihm Recht.

weiterlesen


25Oktober

Datenschutz: Namen an der Klingel kein Verstoß

Bundesdatenschutzbeauftragte erklären, dass das Anbringen von Namen der Mieter an Klingelschildern keinen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt. Grund für die Verwirrung war eine Entscheidung der Wohnungsbaugesellschaft „Wiener Wohnen“.

weiterlesen


Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.