Neuigkeiten von Muhlert Immobilien
15März
Eigentumsübergang: Sofort dem Bezirksschornsteinfeger melden
Wer ein Haus kauft, hat in der Regel auch eine Menge Papierkram zu erledigen – da kann man schnell mal den Kopf verlieren. Bereits Mitte des Jahres 2017 führte der Gesetzgeber jedoch eine Regelung ein, die bisher wenig bekannt ist: Der neue Eigentümer eines Gebäudes oder Raumes unterliegt einer unverzüglichen Meldepflicht beim Bezirksschornsteinfeger.
08März
Beschädigung der Mietsache: Schadensersatz sofort fällig
Der Bundesgerichtshof (BGH) zeigt sich auf der Seite der Vermieter: Ein Mieter, der keine einwandfreie Wohnung hinterließ, musste Schadensersatz leisten, da er seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte.
04März
IHK InfoForum Immobilienwirtschaft - 06.03.2018 14.00 Uhr
Als Mitglied der Vollversammlung der IHK Pfalz und ausgewiesener Experte der Immobilienwirtschaft begrüßt Sie morgen den 06.03.2018 um 14.00 Uhr Herr Jan Muhlert zum InfoForum Immobilienwirtschaft 2018 bei der IHK Pfalz in Ludwigshafen.
Bei dieser Informationsveranstaltung werden die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Immobilienwirtschaft zum Geldwäschegesetz und neuer Berufszulassungregeln für Immobilienverwalter und Makler vorgestellt.
Nach der erfolgreichen Veranstaltung im Jahr 2017 wird dieses Jahr mit einer Steigerung auf über 150 Teilnehmern gerechnet.
Herr Muhlert freut sich auf eine informative Veranstaltung mit Herrn Koch vom Immobilienverband Deutschland (IVD) und vielen interessante Gespräche beim Ausklang mit Brezeln und Wein.
01März
Mieterhöhung: Vorbehaltlose Zahlungen gelten als Zustimmung
„Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt“ – so fasst der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zusammen.
22Februar
Zahl der Baugenehmigungen deutlich gesunken
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, ist die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen von Januar bis November 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich gesunken. Demnach wurden 2017 in Deutschland 313.658 Genehmigungen erteilt, das sind 7,8 Prozent weniger als im Vorjahr.
15Februar
Hohe Betriebskosten: Beweislast bei Vermietern und Versorgern
In gleich zwei Fällen, in denen Mieter zu hohe Betriebskosten anzweifelten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Mieter.
Bei außergewöhnlich hohen Nachzahlungsforderungen müssen Vermieter und Versorger den tatsächlichen Verbrauch beweisen und darlegen. Zudem darf der Mieter zur Überprüfung Einsicht in die Ablesebelege der anderen Parteien des Wohnhauses fordern.